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BPatG, 15.10.2002 - 27 W (pat) 98/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.05.1984 - I ZB 6/83
Reichweite eines Eintragungsverbots für Zeichen
Auszug aus BPatG, 15.10.2002 - 27 W (pat) 98/01
Etwaigen Behinderungen im freien Gebrauch der beschreibenden Angaben kann unter Berücksichtigung der allein schutzbegründenden Eigenprägung der Wortbildung "GlucoSens" bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr und durch eine sachgerechte Handhabung des Begriffs des markenmäßigen Gebrauchs begegnet werden (vgl st. Rspr. BGH GRUR 1984, 815 - Indorektal; 1985, 1053 - ROAL; 1989, 264 - REYNOLDS R1/EREINTZ). - BGH, 18.04.1985 - I ZB 4/84
"ROAL"; Nichteintragungsfähige Abwandlung freizuhaltender Angaben
Auszug aus BPatG, 15.10.2002 - 27 W (pat) 98/01
Etwaigen Behinderungen im freien Gebrauch der beschreibenden Angaben kann unter Berücksichtigung der allein schutzbegründenden Eigenprägung der Wortbildung "GlucoSens" bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr und durch eine sachgerechte Handhabung des Begriffs des markenmäßigen Gebrauchs begegnet werden (vgl st. Rspr. BGH GRUR 1984, 815 - Indorektal; 1985, 1053 - ROAL; 1989, 264 - REYNOLDS R1/EREINTZ). - BGH, 01.12.1988 - I ZB 5/87
"REYNOLDS R 1"/"EREINTZ"; Verwechslungsgefahr bei einem aus einer phonetischen …
Auszug aus BPatG, 15.10.2002 - 27 W (pat) 98/01
Etwaigen Behinderungen im freien Gebrauch der beschreibenden Angaben kann unter Berücksichtigung der allein schutzbegründenden Eigenprägung der Wortbildung "GlucoSens" bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr und durch eine sachgerechte Handhabung des Begriffs des markenmäßigen Gebrauchs begegnet werden (vgl st. Rspr. BGH GRUR 1984, 815 - Indorektal; 1985, 1053 - ROAL; 1989, 264 - REYNOLDS R1/EREINTZ). - BPatG, 12.04.2001 - 25 W (pat) 16/00
Eignung der Namen von Gemeinden mit nicht sehr großer Einwohnerzahl als Angabe …
Auszug aus BPatG, 15.10.2002 - 27 W (pat) 98/01
Ein Freihaltungsbedürfnis kann auch nicht unter dem - im Rahmen des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ohnehin allenfalls in ganz engen Grenzen zu berücksichtigenden - Gesichtspunkt der Abwandlung einer beschreibenden Angabe angenommen werden (…vgl Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl, § 8 Rdn 150; BPatGE 44, 39 "Lichtenstein"), denn die wie ein Kunstwort wirkende verkürzte Bezeichnung "GlucoSens" weicht von dem Fachbegriff "Glucose-Sensor" oder anderen, zur Beschreibung der Waren möglicherweise in Betracht kommenden Bezeichnungen, etwa der Verbindung von "gluco" mit dem englischen Verbum "sense" (= abtasten, erfühlen), erkennbar ab. - EuGH, 20.09.2001 - C-383/99
Procter & Gamble / HABM
Auszug aus BPatG, 15.10.2002 - 27 W (pat) 98/01
Die angemeldete Marke ist ungeachtet ihrer stark "sprechenden" Bedeutung auch geeignet, die angemeldeten Waren ihrer betrieblichen Herkunft nach zu unterscheiden (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG), weil sie von der korrekten bzw üblichen sprachlichen Form "Glucose-Sensor" erkennbar abweicht (vgl auch EuGH GRUR Int 2002, 47 - Babydry) und vom Verkehr daher als eigenständige phantasievolle Kennzeichnung angesehen wird.